Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Allgemeines

Die powertowork GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schmittat, Hermannstraße 3, 33602 Bielefeld, Tel:+ 49 (0) 0521 759834-00,
E-Mail: info@powertowork.com, wird im folgenden PTW genannt.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für die Nutzung der Services der PTW dar und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen PTW und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden auch Nutzer:in, Benutzer:in, Besteller:in oder Anwender:in genannt). Wenn und soweit es für Produkte gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (so z.B. Softwarelizenzverträge bzw. AGB von Drittanbietern etc.), so gelten diese ergänzend. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von PTW gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden / der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von PTW gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den PTW-Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden / der Kundin die Dienstleistung bei dem Kunden / der Kundin vorbehaltlos ausgeführt wird.

Leistungen von PTW erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für die Nutzung der Services der PTW dar und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen PTW und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden auch Nutzer:in, Benutzer:in, Besteller:in oder Anwender:in genannt). Wenn und soweit es für Produkte gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (so z.B. Softwarelizenzverträge bzw. AGB von Drittanbietern etc.), so gelten diese ergänzend.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von PTW gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden / der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von PTW gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den PTW-Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden / der Kundin die Dienstleistung bei dem Kunden / der Kundin vorbehaltlos ausgeführt wird.

Leistungen von PTW erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

§ 2

Vertragsgegenstand und Leistungskatalog

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Schulungen. Der Inhalt der Schulungen ergibt sich aus den jeweiligen Kursangeboten, die auf der Webseite von PTW aufgeführt sind.

2.2. Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt.

2.3. PTW ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen.

2.4. Sollte sich bei einem offenen Kurs nur ein:e Kursteilnehmer:in angemeldet haben, kann PTW dem Kunden / der Kundin das Seminar zum selben Preis als individuelles Kurs mit verkürzter Seminardauer anbieten oder auf einen nächsten Seminartermin verweisen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.5. Sollte ein:e Teilnehmer:in innerhalb von drei Monaten nach Teilnahme aus dem Unternehmen ausscheiden, das das Kurs finanziert hat, gewährt PTW dem/der direkten Nachfolger:in innerhalb von drei Monaten nach dem Kurstermin kostenfrei an einem von PTW garantierten offenen Kurs desselben Themas teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist ein Bestätigungsschreiben des Unternehmens und des ehemaligen Teilnehmers / der ehemaligen Teilnehmerin, in dem die genauen Eintritts- und Austrittsdaten bestätigt werden.

2.6. Bei Nichtgefallen eines Kurss gewährt PTW eine Neuauswahl eines Kurses aus dem Programm, sofern dieses PTW innerhalb der ersten zwei Kurssstunden am ersten Kursstag mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung von sonstigen entstandenen Kosten besteht in diesem Falle nicht.

2.7. Individuelle Kurss sind von der Regelung der Absätze 2.5. und 2.6. ausgeschlossen.

§ 3

Anmeldung

3.1. Ihre Anmeldung für ein Kurs können Sie schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an info@powertowork.com senden. Telefonische Anmeldungen können wir leider nicht entgegennehmen.

3.2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Kurs zum gewünschten Termin bereits belegt, werden Sie auf die Warteliste gebucht. Eine automatische Umbuchung auf den nächsten freien Termin wird seitens PTW nicht vorgenommen.

3.3. Die Auftragsbestätigung erhalten Sie nach der Auftragsbearbeitung. Hieraus können Sie die Beginn- und Endezeiten des Kurss, den Schulungspreis und eventuell besondere Hinweise entnehmen.

3.4. Sollten Sie innerhalb von einer Woche keine Benachrichtigung seitens PTW erhalten, so bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

§ 4

Absagen/Stornierung

4.1. Stornierungen sind schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an uns zu senden.

4.2. Geht die Absage bis zu zwei Wochen vor Kurssbeginn PTW zu, erfolgt sie gebührenfrei.

4.3. Geht die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn bei PTW ein, so wird 50 % der vereinbarten Kurssgebühr als Stornogebühr berechnet.

4.4. Bei einer Absage sieben Kalendertage vor dem Beginn der Maßnahme und später wird die volle Vergütung berechnet.

4.5. Die unter Punkt 4.3 und unter Punkt 4.4 angegebenen Stornierungsgebühren gelten auch, wenn die Schulung auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht wird.

4.6. Muss aus organisatorischen Gründen ein Schulungstermin seitens der PTW abgesagt werden, so können über die Schulungsgebühr hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

4.7. dem Kunden / der Kundin ist es gestattet, auch eine:n Ersatzteilnehmer:in zu stellen. In diesem Falle entfallen eventuelle Stornogebühren.

4.8. Bei einer Stornierung ist es dem Kunden / der Kundin gestattet, unter Anrechnung der Stornogebühren an einem anderen stattfindenden offenen Kurs teilzunehmen.

§ 5

Vergütung

5.1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste inklusive der gültigen Mehrwertsteuer.

5.2 . Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer:innen ist nur nach vorheriger Absprache mit PTW möglich, wenn sie von einer anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird. Inhouse- und Firmentrainings sind von dieser Rabattgewährung ausgeschlossen.

§ 6

Fälligkeit

6.1. Die Schulungsanordnungen und Schulungszeiten sind verbindlich. Verstöße können zum Ausschluss vom Kurs führen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung entsteht dadurch nicht.

6.2. Die Vergütung ist mit dem Zugang der Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von PTW innerhalb von sieben Tagen zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug gemäß § 284 BGB, hat er/sie den entsprechenden Verzugsschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich PTW vor. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden / der Kundin nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

§ 7

Mindestteilnehmer:innenzahl/Änderungsvorbehalt

7.1. PTW ist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, falls bei offenen Kurss die Mindestteilnehmer:innenzahl nicht erreicht wird, der/die Referent:in unvorhergesehen zum Kursstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein:e Ersatzreferent:in nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden kann und PTW das Hindernis nicht zu vertreten hat.

7.2. Im Falle des Absatzes 7.1. wird PTW den Kund:innen unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer:innenzahl spätesten fünf Werktage vor Kurssbeginn über die Nichtverfügbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden / der Kundin unverzüglich die Vergütung erstatten.

7.3. PTW ist berechtigt, den Kurssinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen und aktualisierend zu ändern.

§ 8

Haftung/Gewährleistung

8.1. Bei Kursausfall oder Terminverschiebung haftet PTW nicht für eventuell angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PTW.

8.2. Schadensersatzansprüche ggüb. PTW, der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen werden nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anerkannt.

8.3. Die Haftung beschränkt sich im Fall grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die PTW eine Garantie übernommen hat, auf den vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte.

8.4. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PTW unbeschränkt bei einem Verschulden. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.

8.5. Für alle Ansprüche gegen PTW auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach Kenntnis der Anspruchsgrundlage. Die Verjährung tritt spätestens zwei Jahre nach Entstehung des Anspruchsgrundes ein.

8.6. Für von einem/einer Teilnehmer:in während einer Schulung eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

8.7. Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer / eine aufmerksame Teilnehmerin das gesteckte Kurssziel erreichen kann. Für den Eintritt des Kursserfolges haftet PTW nicht.

§ 9

Geistiges Eigentum

Alle Rechte für die ausgehändigten Kurssunterlagen und Programme sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Schulungsunterlagen und Schulungsprogrammen, auch auszugsweise, sind PTW vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von PTW dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die im Rahmen des Kurss zur Verfügung gestellte Software.

§ 10

Datenschutz / Geheimhaltungspflicht

10.1. PTW weist den Kunden / die Kundin darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) von PTW zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten des Kunden / der Kundin, d.h. seine / ihre Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen. Der Kunde / die Kundin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass PTW die vorbezeichneten Daten erheben, speichern und nutzen darf.

10.2. Der Kunde / die Kundin erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die vorgenannten Daten z. B. für Werbung, E-Mail-Informationen, Newsletter und/oder zur Marktforschung durch PTW genutzt werden können. Personenbezogene Kund:innen- und Abrechnungsdaten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Kooperationspartner, Subunternehmer, Vertriebspartner sowie Bevollmächtigte von PTW und seiner verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, der Kund:innenbetreuung, der Kund:inneninformation und des Vertriebs, weitergegeben werden. Hiermit erklärt sich der Kunde / die Kundin ausdrücklich einverstanden.

10.3. Der Kunde / die Kundin hat das Recht, die von ihm / ihr erteilte Einwilligung in Bezug auf die Verwendung und Nutzung seiner / ihrer personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

10.4. Der Kunde / die Kundin wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm / ihr im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.

§ 11

Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld. Dies gilt auch, wenn der Kunde / die Kundin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde / eine Kundin nach Vertragsabschluss seinen / ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein / ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

11.3. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag, der AGB oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Bielefeld unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Bielefeld.

Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Anbieter und einem/einer Verbraucher:in im o. g. Zusammenhang ergeben, kann die allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ unter der Adresse www.verbraucher-schlichter.de angerufen werden.

11.4. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PTW auf Dritte übertragen werden.

11.5. Soweit wesentliche Bestimmungen des geschlossenen Vertrages nicht tangiert werden und es zur Anpassung an aktuelle Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich beeinträchtigen würde, ist eine Änderung dieser AGB zulässig.

Die AGB können auch angepasst, ergänzt oder sonst verändert werden, soweit dies zur Beseitigung von etwaigen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages, z. B. aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist, so z. B. wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

11.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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